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Steuernews für Klienten

Last-Minute-Steuertipps für das Jahr 2025

Wie Sie zum Jahresabschluss nochmals Steuern sparen können. ...mehr

Nationalrat beschließt Erhöhung des Investitionsfreibetrages

Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20 % bzw. 22 %. ...mehr

Neuerungen für freie Dienstnehmer ab 1. Jänner 2026

Achtung: Eigene Kündigungsfristen nunmehr auch für freie Dienstnehmer. ...mehr

Weiterbildungsbeihilfe als Nachfolgeregelung zur Bildungskarenz beschlossen

Neues Weiterbildungsmodell tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. ...mehr

Einschränkung des Zuverdiensts während der Arbeitslosigkeit

Änderungen im Bereich des Arbeitslosengeldes ab 1. Jänner 2026. ...mehr

Klarstellungen zur Grenzgängerregelung im DBA-Deutschland

Österreichisches BMF trifft Klarstellungen zur deutsch-österreichischen Grenzgängerregelung. ...mehr

Einsehbarkeit staatlicher Förderleistungen im Transparenzportal

Informationsfreiheitsgesetz bringt Veröffentlichung von Förderungen. ...mehr

Last-Minute-Steuertipps für das Jahr 2025

Last Minute

Neben unseren Steuertipps zum Jahresende aus der vorangegangenen Ausgabe der Steuernews finden Sie hier noch einige Last-Minute-Tipps, wie Sie Ihre Steuerlast noch vor dem Jahreswechsel effektiv senken können:

Geschenke an Mitarbeiter

Für die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber sind die Geschenke Betriebsausgaben und mindern als solche das steuerpflichtige Ergebnis. Für die Mitarbeiterin und den Mitarbeiter handelt es sich bei Geschenken vom Arbeitgeber grundsätzlich um steuerpflichtige Sachzuwendungen. Geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen sind allerdings bis zu einer Höhe von € 365,00 jährlich und die dabei empfangenen Geschenke bis zu einem Betrag von € 186,00 pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei. Geldgeschenke sind jedoch immer steuerpflichtig.

Spenden

Spenden aus dem Betriebsvermögen sind abzugsfähig, wenn sie an Einrichtungen geleistet werden, die ausdrücklich im Gesetz genannt sind oder die in der Liste des Bundesministeriums für Finanzen aufscheinen (https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/ListebeguenstigterEinrichtungen.pdf?20251001).

Spenden aus dem Betriebsvermögen dürfen 10 % des Gewinns des aktuellen Wirtschaftsjahres vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages nicht übersteigen.

Spenden können als Sonderausgaben bis zur Höhe von maximal 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Jahres abgesetzt werden. Dabei sind Spenden aus dem Betriebsvermögen einzurechnen.

Ausnahme von der gewerblichen Sozialversicherung (GSVG) für Kleinunternehmer

Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer im Sinne des GSVG mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als € 55.000,00 und Einkünften von nicht mehr als € 6.613,20 können unter ganz bestimmten Voraussetzungen bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eine Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung für das Jahr 2025 bis zum 31.12.2025 beantragen.

Die Erfüllung der Voraussetzungen wird im Nachhinein anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides überprüft. Wird diese Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragt und genehmigt, ist zu beachten, dass aus der gewerblichen Tätigkeit keine Absicherung in der Pensions- und Krankenversicherung besteht.

Stand: 25. November 2025

Bild: A - stock.adobe.com

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